Für die beiden Stadtgebiete von Bochum externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und Witten externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist das Arbeitsgericht Bochum in der 1. Instanz zuständig. Die übergeordnete Behörde in der 2. Instanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Gerichtsbezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab der Justiz!