Für die beiden Stadtgebiete von Bochum
und Witten
ist das Arbeitsgericht Bochum in der 1. Instanz zuständig. Die übergeordnete Behörde in der 2. Instanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm
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und Witten
ist das Arbeitsgericht Bochum in der 1. Instanz zuständig. Die übergeordnete Behörde in der 2. Instanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm
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der Justiz!
