Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 5 Ca 1005/25 | Urteil! 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 213,81 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Mai 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 213,81 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2025 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu zahlen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 233,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu zahlen. 6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat August 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,94 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 223,97 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 10. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 11. Der Streitwert wird auf 2.005,15 € festgesetzt. |
| 5 Ca 1252/25 | Urteil! 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat März 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat April 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Mai 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2025 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juni 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2025 zu zahlen. 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 zu zahlen. 6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat August 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 zu zahlen. 7. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2025 zu zahlen. 8. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen. 9. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2025 noch ausstehenden Lohn in Höhe von 251,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2025 zu zahlen. 10. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 11. Der Streitwert wird auf 2.267,55 € festgesetzt. |
| 5 Ca 1352/25 | Urteil! 1. Das Versäumnisurteil vom 07.10.2025 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Beklagte zu tragen hat. 3. Der Streitwert wird auf 6.947,89 EUR festgesetzt. |
| 5 Ca 393/25 | Urteil! 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 202.166,30 EUR festgesetzt. |
