Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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4 Ca 434/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 07.03.2025 beendet worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 12.600,00 € festgesetzt. |
4 Ca 530/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 30.03.2025, 27.05.2025 und 03.06.2025 aufgelöst worden ist. 2. Es wird festgestellt, dass die Anfechtung des Arbeitsvertrages vom 24.04.2025 unwirksam ist. 3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den arbeitsvertraglichen Bedingungen als Pflegedienstleitung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsanträge weiter zu beschäftigen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2025 bis zum 07.05.2025 aus einem Betrag in Höhe von 4.500,00 € zu zahlen. 5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits ausgehend von einem Kostenstreitwert in Höhe von 41.500,00 €. 6. Der Streitwert wird auf 37.000,00 € festgesetzt. |
4 Ca 580/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 08.04.2025 aufgelöst worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Der Streitwert wird auf 7.800,00 € festgesetzt. |