Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
5 Ca 435/25Urteil!

1.
Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.06.2024, Az.: [..], wird für unzulässig erklärt.

2.
Der Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.06.2024, Az.: [..], an die Klägerin herauszugeben.

3.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.
Der Streitwert wird auf 8.485,33 € festgesetzt.