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Aktenzeichen | Tenor |
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5 Ca 442/24 | Urteil! 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin aus der Abrechnung 12/2023 den Einbehalt in Höhe von 900 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2023 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 83 % und die Beklagte zu 17 % bei einem Gebührenstreitwert in Höhe von 5.156,88 EUR. 4. Der Streitwert wird auf 3.926,88 EUR festgesetzt. |