Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 5 Ca 435/25 | Urteil! 1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.06.2024, Az.: [..], wird für unzulässig erklärt. 2. Der Beklagte wird verurteilt, die vollstreckbare Ausfertigung des Teilurteils des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.06.2024, Az.: [..], an die Klägerin herauszugeben. 3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 8.485,33 € festgesetzt. |
