Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
5 Ca 442/24Urteil!

1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin aus der Abrechnung 12/2023 den Einbehalt in Höhe von 900 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2023 zu zahlen.

2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 83 % und die Beklagte zu 17 % bei einem
Gebührenstreitwert in Höhe von 5.156,88 EUR.

4.
Der Streitwert wird auf 3.926,88 EUR festgesetzt.