Das Arbeitsgericht Bochum ist eines von 30 Arbeitsgerichten im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen bzw. eines von 17 im Bezirk des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm, das die Berufungsinstanz stellt, und ist besetzt mit fünf Kammern. Das Gericht ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich der Städte Bochum und Witten. Rechtsuchenden können wir zudem den kostenlosen Service unserer Rechtsantragsstelle anbieten, die im Arbeitsgericht Bochum eingerichtet ist.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht beginnt mit Erhebung einer Klage. Dies kann durch einen Prozessvertreter (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Gewerkschaftssekretärin, Gewerkschaftssekretär) geschehen. Eine Prozessvertretung ist jedoch nicht zwingend. Jede Partei kann ebenso allein tätig werden und/oder dazu die Hilfe der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. In diesem Fall hilft ein(e) Diplom-Rechtspfleger(in) bei der Abfassung der Klageschrift oder anderer Schriftsätze. Eine Rechtsberatung wird allerdings nicht erteilt. Das wäre im Hinblick auf die strikte Unparteilichkeit des Gerichts unzulässig.

Nach Eingang der Klageschrift setzen die Kammervorsitzenden einen sogenannten Gütetermin fest, in dem die oder der Vorsitzende mit den Parteien unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auslotet. Bleibt der Gütetermin erfolglos, schließt sich einige Zeit später der sogenannte Kammertermin an. Bis zu diesem Termin schildern die Parteien dem Gericht in ihren Schriftsätzen den maßgeblichen Sachverhalt und Ihre Sicht der Angelegenheit. Das Gericht erteilt in der Regel entsprechende Auflagen. Im Kammertermin verhandeln die Parteien den Rechtsstreit vor der gesamten Kammer, also vor der oder dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern. Dem Arbeitsgericht Bochum gehören mehr als 110 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an, die zu den Kammersitzungen nach für jedes Geschäftsjahr aufgestellten Listen herangezogen werden.

Auch in dem Kammertermin besteht noch die Gelegenheit zu einer gütlichen Einigung. Nutzen die Parteien diese Möglichkeit nicht, entscheidet das Gericht die Sache streitig, also regelmäßig durch ein Urteil.

Eine Besonderheit des Arbeitsgerichtsprozesses sind die sogenannten Beschlussverfahren, in denen Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz und verwandten Gesetzen, meistens zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, verhandelt und durch einen Beschluss des Gerichts entschieden werden.